Juristisches


Verantwortlichkeiten
Eine Waldexkursion gliedert sich für alle Beteiligten in der Regel in 3 Phasen:

1. Phase

Information, Vorbereitung und Weg zum Besammlungsort.
In dieser Phase sind es die Eltern oder die Leiter einer Jugend-Organisation, welche die Verantwortung tragen.
Selbstverständlich sind sie durch den Verein oder den Exkursionsleiter über alle Eckdaten des Anlasses orientiert.

2. Phase

Durchführung des Anlasses, des Waldganges oder der Exkursion.
Für diesen Hauptteil liegen die Verantwortlichkeiten bei den Experten, den Gruppenleitern und Helfern des durchführenden Vereins. Das bedeutet, dass allen Aspekten der Sorgfaltspflicht volle Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.
Darunter fallen:
Personentransporte, Gebiets- und Routenwahl, Ausrüstung, Zeitplanung, Kommunikation, Pilzkontrolle (wenn Pilze gesammelt werden), Schlechtwetterprogramm, Notfallszenarien.

3.Phase

Schluss des Anlasses, Verabschiedung und Heimweg
Am vereinbarten Treffpunkt werden die Jugendlichen der Obhut ihrer Eltern, ihrer gesetzlichen Vertreter oder den Begleitpersonen der Jugendorganisation übergeben und damit endet die Verantwortung des Exkursionsleiters und seiner Helfer.

Die Beschränkung der Verantwortlichkeit des durchführenden Vereins, des Exkursionsleiters und seiner Helfer muss mit Eltern, gesetzlichen Vertretern und/oder der Leitung der teilnehmenden Jugendorganisation klar abgesprochen sein.