Versicherung und Haftung


Grundsätzlich gilt bei Kindern und Jugendlichen die Regel:

  • Versicherung ist Sache der Eltern oder der gesetzlichen Vertreter.

Unfall und Krankheit

  • Kinder und Jugendliche sind obligatorisch bei den Krankenkassen gegen Krankheit und Unfall versichert. Lehrlinge sind über den Arbeitgeber gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfall versichert.

  • Die Kosten für ärztliche Behandlung nach Zeckenbissen werden durch die Krankenkassen übernommen.

Haftpflicht und Regress

  • Bei Personen- und Sachschäden können Krankenkassen und Versicherungen auf den Verursacher oder den Verantwortlichen Regress nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflicht nicht wahrgenommen hat (Exkursionsleiter, Gruppenleiter, Verein).

Haftpflichtversicherung

  • Privatpersonen sind oft im Rahmen einer Hausratversicherung auch gegen Haftpflicht versichert. Der Deckungsbereich dieser Versiche- rungleistung ist aber zu überprüfen.

  • Amtliche Pilzkontrolleure sollten durch die anstellende Gemeinde in einer Haftpflichtversicherung eingeschlossen sein (Deckungsbereich überprüfen).

  • Vereinen, die häufig mit Anlässen an die Öffentlichkeit treten, ist es empfohlen, eine Betriebshaftpflicht Versicherung abzuschliessen.