Grundsätzlich gilt bei Kindern und Jugendlichen die Regel:
Versicherung ist Sache der Eltern oder der gesetzlichen Vertreter.
Unfall und Krankheit
Kinder und Jugendliche sind obligatorisch bei den Krankenkassen gegen Krankheit und Unfall versichert. Lehrlinge sind über den Arbeitgeber gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfall versichert.
Die Kosten für ärztliche Behandlung nach Zeckenbissen werden durch die Krankenkassen übernommen.
Haftpflicht und Regress
Bei Personen- und Sachschäden können Krankenkassen und Versicherungen auf den Verursacher oder den Verantwortlichen Regress nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflicht nicht wahrgenommen hat (Exkursionsleiter, Gruppenleiter, Verein).
Haftpflichtversicherung
Privatpersonen sind oft im Rahmen einer Hausratversicherung auch gegen Haftpflicht versichert. Der Deckungsbereich dieser Versiche- rungleistung ist aber zu überprüfen.
Amtliche Pilzkontrolleure sollten durch die anstellende Gemeinde in einer Haftpflichtversicherung eingeschlossen sein (Deckungsbereich überprüfen).
Vereinen, die häufig mit Anlässen an die Öffentlichkeit treten, ist es empfohlen, eine Betriebshaftpflicht Versicherung abzuschliessen.